Suchen Sie eine Arbeit oder Heimarbeit in Spanien?
Hohe Kosten für eine Auslandskrankenversicherung für Spanien können Sie vermeiden, indem Sie sich als EU-Bürger nur auf Stellenangebote für Arbeitnehmer bewerben. Denn als sozialversicherungspflichtiger Angestellter sind Sie in Spanien kostenlos krankenversichert über das gesetzliche Krankenversicherungssystem Spaniens.
Stellenangebote als freier Mitarbeiter oder Scheinselbständiger sollten Sie ablehnen.
Diese Arbeitsangebote haben den Nachteil, dass Sie sich als Selbständiger bzw. "Autónomo" bei den spanischen Behörden anmelden und selber versichern müssen.
Die monatlichen Pflichtbeträge an die spanische gesetzliche Sozialversicherung betragen etwas 250 Euro pro Monat. Diese Sozialversicherungsbeiträge umfassen Krankenversicherung und Rentenversicherung. Weiter ist nachteilig, dass Sie als "Autónomo" keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben können.
Damit Sie in Spanien als Angestellter arbeiten können, brauchen Sie:
- eine spanische Anschrift,
- die NIE-Nummer für Ausländer (N.I.E. - número de identitad de extranjeros) und
- ein spanisches Bankkonto und eine Sozialversicherungsnummer,
1.) Eine spanische Anschrift:
Um in Spanien zu arbeiten, brauchen Sie einen Wohnsitz in Spanien, und Sie müssen beim spanischen Einwohnermeldeamt und beim spanischen Arbeitsamt (INEM) registriert sein, damit die spanischen Sozialversicherungen Ihnen die offiziellen Bescheide über Ihre arbeits- und sozialrechtlichen Anwartschaften zusenden können.
Wenn Sie noch keine Unterkunft in Spanien haben, können Sie diese auch in Ruhe von zuhause aus suchen & finden. Mehr dazu in Immobilien in Spanien selber suchen & finden.
2.) NIE-Nummer für Ausländer (N.I.E. - número de identitad de extranjeros)
Sobald Sie eine Unterkunft haben, benötigen Sie als EU-Bürger eine NIE-Nummer für Ausländer. Diese NIE-Nummer müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen, die für Ihren spanischen Wohnort zuständig ist.
Wenn Sie z.B. als Deutscher in Empuriabrava in der Costa Brava arbeiten möchten, müssen Sie die NIE-Nummer in der Landeshauptstadt Girona beantragen.
Ohne die N.I.E. können Sie sich nicht als Arbeitssuchender beim spanischen Arbeitsamt (INEM) registrieren. Auch die Arbeitgeber benötigen Ihre NIE-Nummer.
Wie Sie die NIE-Nummer beantragen, erfahren Sie unter NIE-Nummer für Spanien beantragen
3.) Spanisches Bankkonto und Sozialversicherungsnummer
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Spanien arbeiten möchten, wird normalerweise Ihr Arbeitgeber ein Bankkonto für Sie beantragen und den Arbeitslohn auf das spanische Bankkonto überweisen. Voraussetzungen hierfür sind ein spanischer Wohnsitz und eine NIE-Nummer.
Desweiteren wird der spanische Arbeitgeber Sie auch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden, damit Sie eine Sozialversicherungsnummer erhalten.
Als angestellter Arbeitnehmer sind Sie auch automatisch krankenversichert. Beiträge für die Krankenversicherung werden Ihnen nicht vom Lohn abgezogen.
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Heimarbeit in Spanien:
Wenn Sie daheim in Spanien mit Ihrem PC oder Notebook Briefe schreiben können, können Sie im Internet von zuhause aus viel Geld mit Heimarbeit verdienen. Weitere Infos unter:
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